Wie schon im ersten Artikel erwähnt gibt es folgende Formen der Leistungsfeststellung:
- Mitarbeit
- Mündl. Prüfungen / Übungen
- Schularbeiten
- Schriftl. Überprüfungen
- Praktische Leistungsfeststellung
- Grafische Leistungsfeststellung
Ich möchte nun im zweiten Teil diese Formen einzeln abhandeln und jeweils angeben, was berücksichtigt werden muss.
Mitarbeit:
- Die Mitarbeit umfasst:
- Alle Leistungen im Unterricht
- Hausübungen
- Leistungen bei der Erarbeitung neuen Stoffes
- Leistungen beim Verstehen des Stoffes
- Leistungen bei der Anwendung des Stoffes
- Leistungen in Einzel- und Gruppenarbeiten
- Mitarbeit muss berücksichtigt werden
- Aufzeichnungen müssen geführt werden
In der Praxis setzt sich die Mitarbeitsnote oftmals aus den sogenannten Hausübungen, den Bankfragen und den MAK`s (Mitarbeitskontrollen) zusammen. Wichtig hierbei ist, dass ein Unterschied zwischen MAK und Test gemacht wird. Als Mak zählt es nämlich nur dann, wenn es kurz ist und nur ein kleines Stoffgebiet der letzten Stunden geprüft wird. Alles andere ist ein Test und muss dementsprechend angekündigt werden.
Zu berücksichtigen ist auch, dass jede Lehrerin und jeder Lehrer Aufzeichnungen haben muss!
Mündliche Prüfungen:
- In VS verboten
- Ankündigung: 2 Unterrichtstage vorher (Mon = Mi)
- Dauer: Unterstufe 10 Min., Oberstufe 15 Min.
- Mind. 2 unabhängige Fragen (Zeit für 2. Frage muss bleiben)
- Auf Fehler muss sofort hingewiesen werden
- Pro Semester 1 Wunschprfg. möglich (Anmeldung zeitgerecht)
- Nicht nach mind. 3 freien Tagen
- Unterstufe: nicht wenn am selben Tag ein Test od. SA, bzw. 2 Prfg sind
- ACHTUNG: Entscheidungsprfg. gibt es nicht mehr!
Hier gibt es vor allem beim letzten Punkt immer wieder Missverständnisse, da vielen von uns die Entscheidungsprüfungen sehr gut in Erinnerung sind. Diese gibt es nicht mehr – die SchülerInnen können sich somit mit einer positiven Prüfung keine negative Beurteilung ausbessern. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler das ganze Jahr nur negative Leistungen erbracht hat, wird der/die LehrerIn sicherlich keine weitere Leistungsfeststellung benötigen um zu einer fundierten Note zu gelangen. Meist ist es auch für die SchülerIn oder den Schüler besser sich ein weiteres frustrierendes Prüfungsergebnis zu ersparen und die Kenntnisse über die Ferien auszubessern.
Mündliche Übungen:
- = Referate, Redeübungen..
- Ankündigung mind. 1 Woche vorher
- Dürfen nur während der Unterrichtszeit durchgeführt werden
- Max. Dauer: Unterstufe 10 Min, Oberstufe 15 Min.
Wichtig hierbei ist es, dass bei Gruppenarbeiten die Redezeit natürlich pro Person oben genannte Grenzen nicht überschreiten darf. Die Benotung dieser Präsentation muss übrigens einzeln erfolgen – eine Gruppenote ist nicht zulässig.
Schularbeiten:
- Anzahl und Dauer lt. Lehrplan Festlegung der Termine: 1. Sem. binnen 4 Wochen, 2. Sem. binnen 2 Wochen
- Stoffbekanntgabe: 1 Woche vorher
- Mind. 2 unabhängige Fragen außer in Sprachen, Aufgabenstellung muss kopiert sein
- Nicht nach mind. 3 freien Tagen
- Allgemein:
- nicht mehr als 1 SA pro Tag,
- Nicht mehr als 2 SA pro Woche
- Nicht nach der 5 Stunde
- In berufsbild. Schulen:
- nicht mehr als 1 SA pro Tag,
- nicht mehr als 3 SA pro Woche
- Korrektur und Beurteilung binnen 1 Woche
- Eltern muss Einblick gewährt werden
- Wiederholung bei mehr als 50% NG in einer Klasse, binnen 2 Wochen
- Wenn ein Schüler mehr als die Hälfte der SA pro Semester versäumt, sind sie nachzumachen
- SA werden 1 Jahr an der Schule aufgehoben
Wichtig zu erwähnen ist hierbei, dass die Schularbeit nur 1x wiederholt werden muss. Das heißt wenn beim ersten Mal mehr als die Hälfte der SchülerInnen ein Nicht genügend erhalten hat, wird die SA wiederholt. Passiert dies ein zweites Mal ist sie gültig. Es zählt übrigens die jeweils bessere Note eines Schülers.
Nachdem die Termine bereits zu Schulanfang bzw. Semesterbeginn festgelegt werden, kann es immer wieder passieren, dass ein Termin verschoben werden muss – sei es aus Krankheitsgründen, wegen Fortbildung oder ähnlichem. Dies ist natürlich möglich.
Der Unterrichtsstoff der letzten beiden Stunden vor der Schularbeit darf nicht geprüft werden.
Test und Diktate
- Korrektur und Beurteilung binnen 1 Woche
- Eltern muss Einblick gewährt werden
- Wiederholung bei mehr als 50% NG, binnen 2 Wochen wenn nicht möglich: Informationsfeststellung
- Wenn es mehr als 1 SA pro Semester gibt, dürfen keine Tests durchgeführt werden
- In AHS Oberstufe dürfen auch wenn es nur 1 SA pro Semester gibt keine Tests durchgeführt werden
Der Test ist somit die kleinere Schwester der SA – es gelten auch beinahe die gleichen Regeln. Neu ist hierbei, dass der Gesetzgeber die Anzahl der Test einschränken möchte. Dies ist sicherlich meist ein Vorteil für die SchülerInnen, problematisch kann es allerdings dann werden, wenn alles von einer SA abhängt.
Die Wiederholungsprüfungen, Feststellungs- und Nachtragsprüfungen sowie die Einstufung in die Leistungsgruppen der HS werde ich im nächsten Teil erläutern.
Für Fragen, Anregungen usw. stehe ich wie immer gerne zur Verfügung – Regina Traunmüller, Tel.: 0699 81 78 59 72 oder traunmueller(at)surfeu.at