Familienrecht – Montag – 11.2.2008 ab 18 Uhr

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Der Vortrag unserer Juristin Mag. Brigitte Swoboda wird mit der Darstellung des geschichtlichen Hintergrundes der Ehe beginnen.  Danach wird Sie auf die juristischen Grundlagen von Ehe, Lebensgemeinschaft und Eltern-Kind-Verhältnis eingehen. Wie immer, wird auch hier viel Wert auf anschließende Diskussionen gelegt, nehmen wir uns viel Zeit für Ihre Fragen.

Um Ihre Neugierde zu wecken – hier ein kurzer Einstieg in die Geschichte der Ehe – verfasst von Regina Traunmüller.

Hätten Sie gewusst, dass der Schweizer Ethnologe J.J. Bachofen bereits 1861 meinte, dass sich die Ehe von der Promiskuität über die Polygamie bis zur Monogamie entwickelte – die eheliche Treue also die letzte Stufe unserer Entwicklung sei? Katholische Völkerkundler hingegen sehen in Studien der Feuerlandindianer und Pygmäenstämmen Afrikas belegt, dass am Anfang die Ureinehe stand, alles andere seien Abirrungen vom Normalen und Gottgewollten!

Ebenso interessant erscheint uns aber auch, dass Jakob sieben Jahre um Rahel diente – allerdings warb er nicht „liebesschmachtend“ um sie, sondern musste ihren Preis abarbeiten! So weit zum Wert der Frauen im alten Testament.

So galt lange auch der Ehebruch der Frau als einziger Scheidungsgrund – hier wurde das Eigentum des Mannes verletzt!

Das andere Ende der Skala an möglichen Scheidungsgründen belegt allerdings sicherlich China – Artikel 17 des Ehegesetzes besagt: „Eine Ehe wird durch Vertrag eingegangen und kann folglich wieder durch Vertrag gelöst werden“

In Österreich gab es bis 1938 keine wirkliche Scheidung katholischer Ehepaare, sie konnten sich lediglich trennen.

(Quelle: Dr. Werner Olscher „Dein Recht im Alltag“, 1983, Verlag  Kremayr  Scheriau)

Dafür werden nun in den Großstädten bereits mehr als 50% aller Ehen geschieden – der alte Spruch verliebt – verlobt – verheiratet muss also um den Begriff „geschieden“ erweitert werden.

Viele weiter Fakten wird Ihnen Mag. Brigitte Swoboda in ihrem Vortrag am Montag, 11.2.2008 präsentieren.

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