Das “Maibaum-Absagln” und seine Folgen

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Mag es auch wie ein dummer Jungenstreich klingen, birgt das Zerstören eines Maibaums doch ebensolche rechtlichen Konsequenzen in sich, als etwa das Zerkratzen eines Autolacks, Einschlagen von Fensterscheiben oder ähnlich gelagerter Aktivitäten.

1. In strafrechtlicher Hinsicht:

Sachbeschädigung – Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet  oder unbrauchbar macht ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Konkret: Wer schon mehrere Maibäume, Autolacke, Fensterscheiben oder sonstige Sachen am Gewissen hat, kann durchaus für die Begehung hinter (sägfesten) Gitterstäben landen – die Feile vom Keller oder dem Maniküre-Etui kann dahinter lediglich Demonstrationszwecken dienen.

Beträgt der Schaden dieser Aktion mehr als 2000 Euro, handelt es sich um schwere Sachbeschädigung, wobei der Strafrahmen bis zu 2 Jahren beträgt.

Andere Strafdelikte können dadaurch verwirklicht werden, wenn dieselbe Aktion ganz bestimmten – vom Gesetz verpönten – Zielen dient: Diese Tatbestände finden sich rein in den Umständen – so etwa, wenn der Maibaum neben Personen (oder anderen Sachen) abgesägt wird: Glaubt dieser, der Baum falle auf etwas/jemand bestimmten, kann durchaus ein versuchter Mord vorliegen. (Beispiel: Schuss auf einen Baum in der Dunkelheit im Glauben, es sei ein Mensch)

2. Ein reiches Spektrum an Folgen hat natürlich auch unser Zivilgesetz in sich:

Schadenersatz, Geschäftsentgang, frustrierte Aufwendungen der ehrenamtlichen Mitarbeiter und potentieller Besucher, Unterlassungsklagen und all die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten lassen den Sägemeister tiefe Einschnitte ins eigene Geldbörserl sägeln. Dabei gilt: Der Höhe des zu ersetzenden Schadens liegt außerhalb jeglicher Relation im Vergleich zu einem Maibaum – insbesondere dann, wenn der Maibaum – wie hier – zu speziellen Zwecken aufgestellt wurde und diese dem Sägemeister auch nur bekannt sein müssten.

Eine mögliche Absicht unseres Bosnigls wurde dabei jedoch eindeutig verfehlt: Die Freude der Spallerhofer und Spallerhoferinnen, an den Aktivitäten des Spallerhof-Teams aktiv teilzunehmen, konnte nicht einmal angekratzt werden.

 Wir danken zumindest für die Publicity – wo g´redt wird, kumman d´Leut zsamm.

PS: Wir freuen uns auch über Kommentare, Wünsche und Anregungen online via Postings: spallerhof(at)linzpartei.at! (Thema im Betreff – und die Diskussionen können starten!)

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