Die Weihnachtsgeschenke passen nicht – was kann ich tun?

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Garantie – Gewährleistung – Produkthaftpflicht – oder doch einfach umtauschen?

Vorweg: ein Umtauschrecht, weil der Rock von der Schwiegermama um 2 Nummern zu groß gekauft wurde, hat man nicht.

Hier kann man nur eine Kulanzlösung anstreben, man ist auf den guten Willen des Verkäufers angewiesen. Aus Erfahrung: die meisten Geschäfte tun das gerne, wenn man die Rechnung vorweisen kann. Aber wie schon gesagt, hier heißt es freundlich bitten, ein Recht darauf hat man nicht.

Anders, wenn mein Geschenk mangelhaft ist. Hier habe ich eine gesetzlich verankerte Gewährleistungsfrist. Diese beträgt meist (außer bei Immobilien und Tieren) 2 Jahre.

Innderhalb der ersten sechs Monate ist das ziemlich einfach, danach muss der Kunde beweisen, dass das Produnkt einen Mangel hatte – dies wird in der Regel schon schwieriger.

Das heßt übersetzt, wenn die Nähte der neuen Ledertasche nicht halten, kann ich vom Verkäufer (die Rechnung muss ich vorlegen) verlangen, dass er die Tasche kostenlos repariert! Wenn das Kabel beim neuen MP3-Player fehlt, so muss er dies ersetzen. Anstatt der nicht funktionierenden Digitalkamera muss er mir eine neue geben. Wenn aber weder Reparatur, noch Nachlieferung oder Austausch möglich sind, wenn es z.B. den kaputten Seidenpulli in der richtigen Größe nicht mehr gibt, dann muss das Geld zurückgegeben werden.

Die Betonung liegt hier auf GELD – eine Gutschrift muss ich nicht akzeptieren und sollten Sie auch nicht annehmen! Liebe SpallerhoferInnen, lassen Sie sich nicht einschüchtern, bestehen Sie auf Ihrem Recht. Eine Gutschrift bedeutet, dass Sie wieder in diesem Geschäft einkaufen müssen – wer sagt, dass Sie das möchten?

Garantie ist etwas ganz anderes. Es bedeutet, dass auch Mängel, die nicht schon bei der Übergabe bestanden haben, kostenlos beseitigt werden. Dies ist eine zusätzliche Leistung des Unternehmens, auf das ich nur dann ein Recht habe, wenn es vor dem Kauf – freiwillig – zugesichert wurde. Wenn Sie nun Güter verschenkt haben, auf die Garantie gewährt wird, heben Sie auf jeden Fall die Rechnung auf – vielleicht wird sie noch benötigt!

Produkthaftpflicht schließlich betrifft dann die Folgeschäden, die durch ein kaputtes Produkt entstehen – das gebrochene Bein, wenn ich von der Leiter falle und die zerbrochene  chinesische Vase, an der ich mich festklammern wollte. Hier geht es vor allem darum, dieses Recht nicht zu vergessen, eine gute Rechtschutzversicherung zu haben und ausgezeichnete Nerven – aber das ist dann wieder eine andere Sache, ein anderer Artikel und eine Sache unserer JuristIn!

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