Grundsätze zur Nationalratswahl

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Am 28.9.2008 wählen wir einen neuen Nationalrat!

Hier einige rechtliche Hintergründe, für Jungwähler oder zur Auffrischung unserer Kenntnisse! 

Die Nationalratswahlen werden in Österreich nach dem Verhältniswahlrechtssystem durchgeführt. Vereinfacht gesagt, wenn zB 30 % der österreichischen Bevölkerung die SPÖ wählt, dann ist diese Partei mit 30 % der 183 Mandate im Nationalrat vertreten.

Wahlgrundsätze

Allgemeines: Alle Staatsbürger, die das Mindestalter erreicht haben, sind ohne weitere Voraussetzungen wahlberechtigt. Der österreichische Bürger hat ab dem 16. Lebensjahr das Recht zu wählen (aktives Wahlrecht) und ab dem 18. Lebensjahr das Recht gewählt zu werden (passives Wahlrecht). Wahlberechtigt sind auch Auslandsösterreicher.

Gleiches Wahlrecht heißt, dass alle gültigen Stimmen gleich gezählt werden.

Unmittelbares Wahlrecht: Mittelbar ist das Wahlrecht in den USA, den dort werden Wählmännern die Stimmen zugeteilt.

Geheimes Wahlrecht: Anonymität

Freies Wahlrecht bedeutet das Recht auf freie Wahlwerbung und das der Wähler nicht beeinflusst werden darf.

Persönliches Wahlrecht: Der Wähler darf keine Vertretung für sich zur Wahl schicken.

Vorzugsstimme bedeutet, dass jeder Wähler die Möglichkeit hat, zusätzlich zu seiner von ihm gewählten Partei einer Person eine Stimme zu geben. Jede Partei nimmt vor der Wahl eine Reihung ihrer Kandidatinnen vor. Wenn man diese Reihung ändern möchte, kann man mit einer Vorzugsstimme dieses kundtun. Klar ist hier, dass man nicht der SPÖ die Stimme geben kann, dann aber einem Kandidaten einer anderen Partei die Vorzugsstimme gibt – es gilt der Grundsatz: Parteistimme vor Vorzugsstimme!

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