Nachdem das neue Schuljahr nun nicht mehr weit ist, sollten sich alle Eltern der zukünftigen Hauptschüler mit Ein- und Umstufung in die verschiedenen Leistungsgruppen auseinandersetzen. Grundsätzlich gilt, dass der Lehrplan der ersten Leistungsgruppe jenen der Gymnasien entspricht. Die Einstufung in Leistungsgruppen wird in den Gegenständen Mathematik, Deutsch und Englisch vorgenommen.
Wichtig ist die Einstufen dann wieder in der letzten Klasse der Hauptschule, wenn das Kind in eine weiterführende höhere oder mittlere Schule gehen will. In den höheren Schulen werden –ohne Aufnahmeprüfung – nur SchülerInnen der ersten (mit positivem Abschluss) und zweiten (Note bis Gut) Leistungsgruppe aufgenommen. Bei Platzmangel können aber auch diese SchülerInnen abgewiesen werden.
Die Einstufung hat laut Gesetz folgendermaßen zu erfolgen:
- Die Einstufung erfolgt nach einem Beobachtungszeitraum (2 Wochen bis 1 Semester)
- Die Einstufungen werden bei einer Lehrerinnenkonferenz entschieden. Die Einstufung muss dem Schüler binnen 3 Tagen nach der Konferenz bekannt gegeben werden.
- Eltern können danach bei der Schulleitung einen Antrag auf Prfg. in eine höhere Leistungsgruppe stellen. (Frist 5 Tage!)
- Eine Umstufung erfolgt, wenn zu erwarten ist, dass der Schüler den Anforderungen gerecht wird.
- Eine Abstufung erfolgt, wenn ein „Nicht genügend“ zu erwarten ist.
- Umstufungstermine können schulintern festgelegt werden.
- Eltern können spätestens 4 Wochen vor Ende des Schuljahres eine Umstufung beantragen.
- Über eine Umstufung für das nächste Schuljahr entscheidet die Klassenkonferenz.
- Bei Abstufung oder Ablehnung des Antrages der Eltern müssen Gründe angegeben werden.